07.01.2015 - Zum 01.01.2015 ist der neue gesetzliche Mindestlohn in Kraft getreten. Mit dem Mindestlohn gibt es auch neue Dokumentationspflichten für Arbeitgeber. Betroffen sind alle Arbeitgeber von Minijobbern und kurzfristig Beschäftigten (branchenunabhängig) und bei Arbeitgebern in z.B. folgenden Branchen (§2a SchwarzArbG) müssen die Dokumentationen für alle Mitarbeiter durchgeführt werden:
Nach dem Mindestlohngesetz sind die oben genannten Arbeitgeber verpflichtet,
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob bei allen Ihren Mitarbeitern der Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Stunde bzw. der branchenspezifische höhere Mindestlohn überschritten ist. Eine Übersicht über die branchenspezifischen Mindestlöhne erhalten Sie beim Statitischen Bundesamt.
Sie haben noch Fragen zum Mindestlohn? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 / 68 56 097 - 0.