22.10.2014 - Nutzen Sie die Chance mit den gesunkenen Zinsen jede Menge Geld zu sparen und lassen Sie Ihre Immobilienkredite hinsichtlich der Widerrufsbelehrung überprüfen. Wenn die Widerufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag nicht richtig formuliert worden ist, dann können Sie den Darlehensvertrag rückwirkend auf den Abschluss widerufen.
Durch den Abschluss eines neuen Darlehensvertrags können Sie dann von den momentan sehr günstigen Zinsen profitieren und aus der Zinsbindung des alten Darlehensvertrags aussteigen. Hier Ihre Checkliste für die Überprüfung:
Ziehen Sie bei der Überprüfung der Darlehen fachlichen Rat zur Seite. Diesen können Sie sich bei Rechtsanwälten, Banken und Sparkassen oder bei der Verbraucherzentrale einholen.
Tipp: Nutzen Sie das Angebot der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Abrechung erfolgt pro Darlehensvertrag pauschal mit 70 €.
Wenn Sie ein positives Ergebnis bei der Überprüfung erhalten haben, dann sollten Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanwalt (z.B. Kanzlei Walter Horn) hinzuziehen, denn die meisten Sparkassen und Banken werden Sie trotz der fehlerhaften Widerufsbelehrung nicht einfach aus dem Darlehensvertrags entlassen.
Gleichzeitig sollten Sie bei einer anderen Bank oder Sparkasse ein Alternativangebot für die Finanzierung Ihres Eigenheims einholen. Denn bei einem erfolgreichen Widerruf wird die Darlehenssumme sofort fällig. Zudem haben Sie ein weiteres Druckmittel gegenüber der bisher finanzierenden Bank oder Sparkasse.
Sie haben noch Fragen zum Widerruf Ihres Immobiliendarlehens? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 / 68 56 097 - 0.