02.12.2013 - Kleidung von der Steuer absetzen? Grundsätzlich gehören die Aufwendungen für die Anschaffung und Reinigung von Kleidung zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind daher nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.
Dies gilt allerdings nicht für typische Berufskleidung. Typische Berufskleidung ist beispielsweise
Zusätzlich können Sie bei typischer Berufskleidung die Kosten der Reinigung zum Abzug bringen. Die Berechnung der Reinigungskosten mit Pauschalsätzen der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Stand: Dezember 2002) haben wir für Sie bereitgestellt: Anlage für die Berechnung der Reinigungskosten
Diese Vorgehensweise bei der Berechnung der Reinigungskosten ist höchstrichterlich genehmigt (Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.06.1993 (BStBl. 1993 II S. 838)).
Sie haben noch Fragen zum Thema Berufskleidung oder zur Ermittlung der Reinigungskosten? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0621 / 68 56 097 - 0.